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Firmenwagen

Der Firmenwagen schaffte es zu ungeahntem Ruhm in der deutschen Presselandschaft, als die ehemalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt einen Firmenwagen im Sommer 2009 für ihren privaten Spanien Urlaub nutzte und dieser dort gestohlen wurde (s. Handelsblatt). Damals entflammte eine heftige Debatte über die private Nutzung von Firmenwagen. Dabei kam aber auch heraus, dass viele nur über ein dunkles Halbwissen im Bezug auf das Thema Firmenwagen verfügten.

Denn Firmenwagen dürfen durchaus privat verwendet werden. Allerdings müssen sie in diesem Fall als sogenannter geldwerter Vorteil versteuert werden - durch die Versteuerung sinkt das Netto-Monatseinkommen des Arbeitnehmers (Kosten: Firmenwagenrechner). Man unterscheidet hier zwischen der 1%-Regelung und der Abrechnung mit Fahrtenbuch. Im ersten Fall ist der durch den Firmenwagen gewonnene geldwerte Vorteil gleich 1% des Neupreises pro Monat. Dabei ist zu beachten, dass man hier von einem Prozent des Listenpreises, so wie es im Autohaus angeboten wird spricht. Die zweite Abrechnung erfolgt anhand eines detaillierten Fahrtenbuches, in dem alle Nutzungen des Firmenwagens genau dokumentiert werden. Diese Methode hat sich allerdings schnell als sehr aufwendig und fehleranfällig herausgestellt. Da das Finanzamt bei der Überprüfung der Firmenwagen Bücher sehr exakt ist, führt schon ein kleiner Leichtigkeitsfehler in der Buchführung zu großen Komplikationen bei der Abrechnung. Daher arbeiten die meisten Firmen mit der 1%-Regelung. Allerdings lohnt sich diese wiederum nur, wenn der Arbeitgeber den Firmenwagen auch häufig im Monat verwendet.

Man kann also schon auf den ersten Blick erkennen, dass das Thema Firmenwagen in Verbindung mit privater Nutzung viele Probleme und Dilemmas mit sich bringt. Nicht ohne Grund kommt es jedes Jahr wieder zu unzähligen Rechtsstreits über Firmenwagen. Es gibt nämlich darüber hinaus haufenweise Ausnahmen, zum Beispiel für Selbstständige, die dazu führen, dass die Debatte um Firmenwagen Besteuerungen nie aufhört. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer in den meisten Fällen, unabhängig von der Art der Abrechnung für eigen verschuldete Unfälle selbst haftet, mit dem Firmenwagen ist also so oder so vorsichtig umzugehen.

Beim Streit um die Firmenwagen Fahrt von Ulla Schmidt ging es zudem weniger um die rechtliche Seite - denn versteuert war der Wagen - sondern vielmehr um die wirtschaftliche und moralische Seite. Sie hätte sich nämlich genauso gut einen Leihwagen in Spanien besorgen können, der sie und damit den deutschen Steuerzahler einiges weniger gekostet hätte und mit dem sie mehr Sympathiepunkte beim Bundesbürger hätte sammeln können. So bleibt nur festzuhalten, dass man mit dem Firmenwagen immer sorgfältig umgehen und in jedem Fall um eine sorgfältige Dokumentation der Benutzung bemüht sein sollte. Denn nur so kann man sich gänzlich absichern.

halbwissen

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